Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

René Weinert - anydoors
Stand: 29. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Teamevents, GPS-Rallyes, Teambuilding-Maßnahmen und sonstigen Veranstaltungen, die zwischen René Weinert - anydoors (nachfolgend "anydoors" oder "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern (§ 13 BGB). Regelungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, anydoors stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von anydoors zustande. Angebote von anydoors sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen sind Grundlage des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. anydoors behält sich vor, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und den Charakter der Veranstaltung nicht grundlegend verändert.

Wetterbedingte Anpassungen des Programms sind möglich und liegen im Ermessen von anydoors, sofern die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet werden muss.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Gegenüber Unternehmern verstehen sich die genannten Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verbrauchern nennen wir im Angebot und in der Auftragsbestätigung den Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer.

Zahlungskonditionen:

  • Bei Aufträgen bis 5.000 € netto: Zahlung in einer Summe nach Rechnungsstellung (nach dem Event)
  • Bei Aufträgen über 5.000 € netto: 50% Anzahlung bei Vertragsschluss, Restzahlung nach Rechnungsstellung (nach dem Event)
  • Zahlung per Rechnung (Überweisung)

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Teilnehmerzahl

Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist in der Auftragsbestätigung genannt.

  • Die finale Teilnehmerzahl ist bitte bis 7 Tage vor dem Event mitzuteilen
  • Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist jederzeit zum vereinbarten Preis pro Person möglich

Die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag ist maßgeblich für die Abrechnung, sofern sie die angemeldete Zahl übersteigt.

§ 6 Umbuchung und Stornierung

Umbuchung: Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist jederzeit kostenlos möglich.

Stornierung: Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung: kostenlose Stornierung
  • 7 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 100% des Gesamtpreises

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass anydoors kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen rechnet anydoors an.

Kein Widerrufsrecht: Verträge über Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Stornierungsmöglichkeit nach diesem Paragrafen bleibt davon unberührt.

Rücktritt durch anydoors: anydoors kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Ausfall des Trainers durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände die Durchführung unmöglich machen. anydoors informiert den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, anydoors hat den Ausfall zu vertreten; § 9 bleibt unberührt.

§ 7 Leistungsänderungen

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Preisanpassungen sind zulässig, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen und sich in dieser Zeit Kostenfaktoren (Personal, Material, Locations) nachweislich erhöht haben; die Anpassung ist auf diese Erhöhung begrenzt. Steigt der Preis um mehr als 5 %, kann der Auftraggeber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle relevanten Informationen über die Teilnehmer rechtzeitig mitzuteilen (Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Schwimmfähigkeit bei Wasseraktivitäten)
  • Die Teilnehmer über die Anforderungen und Risiken der Veranstaltung zu informieren
  • Dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer angemessen gekleidet und ausgerüstet sind
  • Anweisungen der Trainer/Teamer von anydoors zu befolgen

§ 9 Haftung

(1) anydoors haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet anydoors nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände (Schmuck, Elektronik, Kleidung), soweit sie nicht in die Obhut von anydoors gegeben wurden,
  • Schäden, die dadurch entstehen, dass Teilnehmende Sicherheitshinweise oder Anweisungen der Trainer nicht beachten,
  • Leistungen Dritter (z. B. Caterer, Locations), die der Auftraggeber selbst beauftragt hat.

(4) Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten und Wettkämpfen ist mit den üblichen Risiken solcher Aktivitäten verbunden; jede Person nimmt im Rahmen ihrer körperlichen Möglichkeiten teil.

(5) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 2 bis 4 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1 und auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von anydoors.

Schwimmfähigkeit: Bei Events mit Wasseraktivitäten müssen alle Teilnehmer in der Lage sein, mindestens 100 Meter in Alltagskleidung zu schwimmen. Der Auftraggeber bestätigt dies bei der Buchung.

Alkohol/Drogen: Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung für ausgeschlossene Personen erfolgt nicht. Für Schäden, die aus dem Alkohol- oder Drogeneinfluss entstehen, haftet anydoors nur nach Absatz 1.

§ 10 Gewährleistung

Mängel sollten möglichst schon während der Veranstaltung angesprochen werden, damit anydoors sie beheben kann. Unternehmer müssen Beanstandungen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Veranstaltung in Textform anzeigen. Bei berechtigten Mängeln kann der Auftraggeber angemessene Minderung des Preises oder, soweit möglich, Ersatzleistung verlangen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.

§ 11 Bild- und Videoaufnahmen

anydoors erstellt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentationszwecke. Diese werden dem Auftraggeber nach der Veranstaltung über einen geschützten Download-Link (Token-basiert, optional zusätzlich passwortgeschützt) für 14 Tage zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt eine automatische Löschung.

anydoors ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen für Marketing- und Werbezwecke (Website, Social Media, Broschüren) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmenden vor dem Event über die Aufnahmen zu informieren und die erforderlichen Einwilligungen nach DSGVO einzuholen.

Widerspricht ein abgebildeter Teilnehmender der Verwendung seines Bildes, entfernt anydoors die betroffenen Aufnahmen nach formloser Mitteilung an info@anydoors.de umgehend.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 13 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Urheberrechte

Alle von anydoors entwickelten Konzepte, Spielideen, Programme und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder eigene Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von anydoors (Laatzen). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Bei Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: info@anydoors.de
Telefon: 0176-61882073